Wohnrecht

Lebenslanges Wohnrecht z.B. der Eltern in einer Immobilie: was sollte bedacht werden, wo liegen in der Regel die Probleme und wie sollte man für beide Seiten eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen?


Ein Wohnrecht gestattet demjenigen, dem es erteilt wird, einen Teil eines Gebäudes oder das komplette Gebäude selbst zu nutzen. Dabei gehört ihm die Immobilie nicht und dennoch muss er sich vom eigentlichen Eigentümer keine Vorschriften machen lassen. Lediglich eine Nutzung durch Dritte durch eine Weitergabe oder Vermietung der Wohnung ist nicht zulässig.

Der Standardfall der Übertragung eines Wohnrechtes ist, dass Eltern beschließen, ihr Haus an ihre Kinder zu übergeben. Ab einem gewissen Alter ist man nicht mehr so gut in der Lage, sich um die Erhaltung des Hauses zu kümmern, weshalb man diese Aufgabe lieber abgibt. Dennoch benötigen die Eltern natürlich einen Ort, an dem sie ihren Lebensabend verbringen können. Deshalb lassen sie sich bei der Übertragung des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Dieses Wohnrecht sollte man zur Sicherheit immer ins Grundbuch eintragen lassen. So kann man absolut sicher gehen, dass daran nichts zu rütteln ist. So gut man sich auch mit seinen Kindern versteht: es ist nicht gesagt, dass man sich nicht später wegen irgendeines Vorfalls überwirft. Die Kinder können dann die Eltern nicht einfach aus ihrem Haus heraus werfen, weil das Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen ist. Man sollte eine Eintragung des ersten Ranges vornehmen lassen, denn so bleibt das Wohnrecht auch dann bestehen, falls die Kinder das Haus einmal veräußern sollten.

Wenn nichts anderes durch einen Vertrag vereinbart wurde, müssen die Eltern für ihre Wohnnebenkosten und einfache Reparaturen selbst aufkommen. Große Reparaturen muss das Kind übernehmen, wenn beispielsweise eine neue Heizung eingebaut oder das Dach repariert werden muss. Auch für etwaige für die Immobilie oder das Grundstück anfallende Zinsen oder Steuern haben die Kinder aufzukommen. Man sollte im Vorfeld immer genau klären, wer welche Pflichten hat. Wer besorgt den Garten? Wer putzt den Hausflur und das Treppenhaus? Wer darf wie viel der Keller- oder Dachbodenfläche nutzen? Solche Fragen können später schnell zu Streitigkeiten führen, weshalb man sie besser vorab in einem Vertrag regeln sollte. Diese Rechte kann man – wenn Gespräche nicht mehr helfen – notfalls sogar gerichtlich durchsetzen.

Man sollte auch für bestimmte Notfälle vereinbaren, dass das Haus wieder an die Eltern zurückfällt. Solche Fälle können beispielsweise der Tod oder ein Bankrott des Kindes sein. Auch dieses Rückforderungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden, um wirklich gültig und rechtssicher zu sein.

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