Lageplan

Ein Lageplan ihres Gebäudes muß bestimmte Kriterien erfüllen. Neben der Erstellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist ein Lageplan zudem zu beglaubigen. Lesen Sie mehr über diesen Plan!


In einem Lageplan wird dargestellt, wie eine geplante Immobilie durch ihre Lage in seine Umgebung eingefügt ist. Gewöhnlich wird die Zeichnung maßstäblich angefertigt.

Ein Lageplan wird angefertigt, wenn der Bau eines Hauses geplant ist. Er zeigt dann die genaue Position des Gebäudes auf dem Grundstück. Dazu zeigt es aber auch die anderen Grundstücke, die an das zu bebauende Grundstück angrenzen, und deren Bebauung. Gewöhnlich wird der Plan in der Draufsicht dargestellt.

Wenn man die Erteilung einer Baugenehmigung beantragen möchte, muss zusammen mit dem Antrag ein Lageplan eingereicht werden. Dieser muss den Vorschriften des § 2 Abs. 1 BauPrüfVO genügen. Ein amtlicher Lageplan muss zwingend von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Alternativ kann man sich hierzu auch an das Vermessungs- und Katasteramt wenden. Nach der Erstellung des Planes wird dieser beglaubigt. Der Vermesser steht also dafür gerade, dass alle Angaben richtig sind. Gewöhnlich werden amtliche Lagepläne im gleichen Maßstab wie die Flurkarte angefertigt, meistens 1 : 500.

Aus dem Lageplan ergeben sich viele detailreiche Informationen wie die Grenzen und bestehenden Bauten des Grundstücks, die Maßangaben für die Abstände zu den Nachbargrundstücken und -gebäude und die vorhandenen Verkehrsflächen.

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